Julian Assange darf gegen seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen

Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs gewährt die Berufung mit der Begründung, dass die Auslieferung gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt, dass Assange aufgrund seiner Staatsangehörigkeit benachteiligt werden könnte und dass ihm durch die US-Strafverfolgung die Todesstrafe droht.

Eine weitere Anhörung zur Berufung wird voraussichtlich am 20. Mai stattfinden.Es handelt sich um einen Schauprozess – und dieser richtet sich gegen die Pressefreiheit. Durch WikiLeaks, von Assange gegründet, wurden Kriegsverbrechen der USA in Irak und Afghanistan aufgedeckt. Julian Assange muss freigelassen werden.

Wir brauchen hier anhaltende Präsenz, auf den Straßen und in der Kommunikation, um den Fall so bekannt zu machen, dass der Bewusstseinswandel zum Thema greift.

Ich sehe es so: Der Druck der Öffentlichkeit ist mittlerweile groß genug, um eine Auslieferung von Assange an die USA zu verhindern. Das werte ich als Erfolg der Friedens- und Demokratiebewegung weltweit.

Wir sind nicht machtlos! Es geht tatsächlich letztlich immer darum, wo die rote Linie der Öffentlichkeit ist.

Deshalb poste ich hier, was ich heute fotografiert habe: Es ist Frühling. Setzt eure Energie gezielt ein und bleibt euch selbst dabei treu 🙂

Angela Mahr, 26.3.2024